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Das Rahmenabkommen und der Lohnschutz: eine erste Einschätzung

Die SP hat sich schon sehr früh für ein Rahmenabkommen mit der EU ausgesprochen – bei gleichzeitiger Garantie des Lohnschutzes. Denn aus sozialdemokratischer Sicht sind eine Verrechtlichung der Beziehungen Schweiz-EU, eine engere politische Integration und der Grundstein für zukünftige Abkommen ebenso dringend nötig wie bessere Löhne in der Schweiz und ganz Europa. Jetzt ist das Rahmenabkommen da. Zeit, das Ergebnis zu bewerten.

Jetzt liegt es auf dem Tisch, das institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (InstA). Das politische Schattenboxen und das hantieren mit Halbwissen hat ein Ende. Endlich kann eine öffentliche Debatte über die zukünftige Europapolitik der Schweiz stattfinden. Und jeder und jede kann nachlesen, was in dem Abkommen steht. 

Vorausschickend lässt sich sagen: Die grossen Linien waren via Medien bereits korrekt an die Öffentlichkeit gesickert. Bei der Rechtssprechung zu den fünf betroffenen bilateralen Abkommen (Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Landwirtschaft, technischen Handelshemmnisse und Luftverkehr sowie auf zukünftige Marktzugangsabkommen) wurde mit der Schiedsgerichtsbarkeit eine für die Schweiz massgeschneiderte Lösung gefunden. Falls es bei einem der fünf Abkommen zu einem Konflikt kommt, wird nach Konsultation des jeweiligen gemischten Ausschusses ein Schiedsgerichtshof angerufen. 

Die institutionelle Anbindung der Schweiz wird massiv verbessert. Und die verstärkte Mitsprache der Schweiz bei europäischen Gesetzen bei gleichzeitigem Veto-Recht bei der Rechtsübernahme (dynamische Rechtsübernahme) stärkt die helvetische Demokratie. Konkret: Neu könnte die Schweiz bei allen EU-Gesetzen die sie betreffen, von Anfang an mitreden (decision shaping). Wenn Parlament oder Volk das Gesetz am Schluss nicht passt, können wir in jedem Fall immer noch Nein sagen. Die von der Schweiz abgelehnte Unionsbürgerrichtlinie wird im Text nicht erwähnt.

Aus linker Sicht gaben in den vergangenen Monaten vor allem die Fragen Lohnschutz und Rechte der Arbeitenden zu reden. Schwächt das InstA das Lohnniveau in der Schweiz oder schafft es gar die Flankierenden Massnahmen (FLAM) ab? Hier eine erste Einschätzung:

Dem Lohnschutz ist im InstA ein eigenes Protokoll gewidmet. Im Protokoll 1 wird festgelegt, dass die Schweiz die neue EU-Entsenderichtlinie sowie die revidierte und verbesserte Durchsetzungsrichtlinie übernimmt. Quasi als Lohnschutz-Dach auf EU-Ebene. Ausserdem wird explizit festgehalten, dass neu eine Voranmeldefrist für entsandte Unternehmen von vier Werktagen gilt (bisher acht Kalendertage). Die letzte Änderung betrifft die Kontrollen der Arbeitsverhältnisse und der Löhne in der Schweiz: Diese müssten auf Grund „risikobasierter“ und „periodisch angepasster Analysen“ stattfinden. 

Was heisst das für die FLAM und für die Arbeitenden in der Schweiz?

Die FLAM zur Durchsetzung der Schweizer Löhne auch bei Entsendungen bleiben bestehen. Einzig bei der 8-Tage-Regel müsste eine Korrektur im Entsendegesetz vorgenommen werden. Die Kontrollen könnten nach wie vor durch die paritätischen oder tripartiten Kommissionen durchgeführt werden. Ob die Kontrolldichte betroffen wäre, ist noch unklar. Hier müsste die Schweiz eine Umsetzungsgesetzgebung präsentieren, die den Wunsch der EU nach risikobasierten und periodisch angepassten Analysen aufnimmt. Wenn man sich aber die bisherige Kritik der EU sowie die Umsetzung von Art. 121a BV (MEI) anschaut, dürfte dies ohne Probleme möglich sein. 

Neben der Tatsache, dass in der Umsetzung eine Mehrheit für eine Kompensation der 8-Tage-Regel gefunden werden müsste (was dank einer aktuell guten Verhandlungsposition der Gewerkschaften realistisch scheint), bleibt ein weiteres Risiko: unsoziale Gesetze aus der EU. Die Entsenderichtlinie und die Durchsetzungsrichtlinie sind dies aber nicht, es sind Richtlinien für den Arbeitsschutz. Sie lassen den EU-Mitgliedsstaaten und auch der Schweiz grosse Freiheiten, wie sie den Lohnschutz und die Sanktionen bei Verstössen durchsetzen wollen. Deshalb würden sich auch die FLAM in guter föderaler Tradition ins EU-Recht einfügen. Natürlich kann sich das EU-Recht wieder ändern oder gewisse Bestandteile der FLAM werden vors Schiedsgericht gezogen. Hier ist allerdings einzuwenden, dass die Schweiz jede zu übernehmende Gesetzesänderung auf EU-Ebene – sollte sie den Lohnschutz schwächen – ablehnen kann. Wenn nötig via Referendum. Es ist jetzt die Aufgabe der Sozialpartner, der Parteien und der Zivilgesellschaft rechtlich abzuschätzen, ob die Gefahr besteht, dass weitere Teile der FLAM einem Urteil des Schiedsgerichts nicht standhalten könnten. Eine „Mission Impossible“ sieht aber anders aus, denn der Lohnschutz ist sicher seit der Revision der Entsenderichtlinie eine gemeinsame europäische Angelegenheit, die von den proeuropäischen Kräften verteidigt wird. (Mein Beitrag dazu.)

Die Schweiz hat ein enormes Interesse an geregelten und engen Beziehungen zur EU. Entweder ergreifen wir die Chance, diese Beziehungen zu sichern und zu vertiefen – oder der bilaterale Weg kommt zu einem Ende. Das wäre kein Weltuntergang. Aber es sollte in Kenntnis der Konsequenzen geschehen. Scheitern die Bilateralen, bleibt der Schweiz nur noch die Entscheidung zwischen Abschottung oder EU-Beitritt. Beides scheint aktuell politisch nicht mehrheitsfähig und eine Klärung kann Jahre dauern Die Gewinner in einer solchen Situation wären die nationalistischen Kräfte. Und dies hätte enorme negative Konsequenzen. Entsprechend hat insbesondere die Linke ein hohes Interesse daran, eine Lösung bei den noch offenen Punkten zu finden.