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Mehr Mitsprache in der Aussenpolitik, bitte!

Der Streit um den Freihandelsvertrag mit den Mercosur-Staaten hat erbarmungslos die Schwächen der bundesrätlichen Aussenhandelspolitik offengelegt. Sie ist intransparent, undemokratisch und bezieht die wesentlichen Akteure viel zu spät in die Verhandlungen ein.

Das Resultat sind Handelsverträge, die einseitig gewisse Interessen bevorzugen, meistens diejenigen der Exportindustrie und ihrer Lobbyisten in- und ausserhalb des Parlaments. Wichtige Anliegen, die bei internationalen Handelsbeziehungen der Schweiz eigentlich eine zentrale Rolle spielen müssten, bleiben auf der Strecke: die Förderung der Menschenrechte, der Klima- und der Umweltschutz.

Das hat sich schon beim aktuell ebenfalls diskutierten Freihandelsvertrag mit Indonesien beispielhaft gezeigt. Und nun hat das Mercosur-Abkommen das Problem definitiv ins Bewusstsein gerückt. Bei beiden Abkommen gibt es entscheidende Zielkonflikte. Auf der einen Seite steht das Interesse der Schweizer Industrie nach neuen Absatzmärkten, auf der anderen Seite die verhältnismässig teure Schweizer Landwirtschaft, die nicht mit den brasilianischen Rinderzüchtern oder indonesischen Plantagenbesitzern konkurrenzieren kann.

Dagegen spricht aber vor allem auch das in der Bundesverfassung festgeschriebene Ziel der Armutsbekämpfung. Es kollidiert mit dem «Land Grabbing», dem Verkauf und der Verpachtung grosser Landflächen an ausländische Investoren, in das auch Schweizer Konzerne verwickelt sind. Laut Studien wird die Praxis durch die Abkommen noch angeheizt. Ein Kurswechsel tut not. Und es gäbe auch einen Weg, die Aussenhandelspolitik demokratisch neu abzustützen.

Heute funktioniert die Handelspolitik der Schweiz im Vergleich zu anderen Politik-Bereichen sehr ungewöhnlich. Strebt der Bundesrat ein neues Abkommen an, erarbeitet er ein Verhandlungsmandat und legt dieses den aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zur Konsultation vor. Die Öffentlichkeit erfährt nichts. Danach hört auch das Parlament nur noch wenig. Zwar werden die Kommissionen summarisch über den Stand der Dinge informiert – ein vertieftes Bild kann sich aber auf offiziellem Weg niemand machen.

Erst nach Abschluss des Abkommens kommt der Text ins Parlament. Und zu diesem Zeitpunkt bleibt nur noch die Möglichkeit eines Ja oder Nein. Nach dem Motto: Vogel friss oder stirb. Dies hat zur Folge, dass der Bundesrat während laufender Verhandlungen mit Vorstössen aus dem Parlament und Petitionen aus der Bevölkerung eingedeckt wird, die allerdings alle über den wahren Sachverhalt im Dunkeln bleiben.

Angesichts der Bedeutung gewisser Freihandelsabkommen für die Schweizer Wirtschaft (Indonesien ist immerhin an der Bevölkerungszahl gemessen das viertgrösste Land) ein demokratiepolitischer Missstand. Erschwerend kommt dazu, dass das Referendumsrecht bei Handelsabkommen vom Goodwill des Parlaments abhängt.

Abhilfe schaffen könnte ein neues Aussenhandelsgesetz, das die wesentlichen Ziele der Verhandlungen und den demokratischen Prozess transparent regelt und die Mitsprache aller Anspruchsgruppen explizit vorsieht. Ein solches Gesetz könnte eine Vernehmlassung für das Verhandlungsmandat einführen, so dass sich die betroffenen Branchen und Verbände zu den Vor- und Nachteilen äussern können.

Der Bundesrat könnte zudem verpflichtet werden, zu jedem Abkommen vorgängig eine Nachhaltigkeitsstudie durchzuführen. Nur wenn Gefahren und Chancen für Mensch und Umwelt – sowohl in der Schweiz als auch im Partnerstaat – bekannt sind, ist eine fundierte Diskussion überhaupt möglich. Damit könnte die Schweiz die globalen handelspolitischen Veränderungen gemäss ihrem Erfolgsrezept angehen: mit direkter Demokratie.

Im Sinne von Nachhaltigkeit und wirtschaftlichem Erfolg ist es jetzt höchste Zeit, dass der Bundesrat sich bewegt.

Dieser Beitrag erschien am 30.08.2019 zuerst im «Tages-Anzeiger».