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Schluss mit der Vetternwirtschaft in der Landwirtschaftspolitik!

Bäuerinnen und Bauern, die ihre Milch für die Käseproduktion abliefern und strenge Qualitätskriterien erfüllen, erhalten dafür eine Zulage vom Bund. Die sogenannte Verkäsungszulage. So steht es jedenfalls in der Milchpreisstützungsverordnung. Die öffentliche Hand subventioniert die Produktion des weltbekannten Schweizer Käse mit rund 300 Millionen Franken pro Jahr – immerhin rund zwölf Prozent der öffentlichen Beiträge im Landwirtschaftsbudget des Bundes. 

Als Bürgerin oder Bürger würde man erwarten, dass das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hier entsprechend genau hinschaut, dass diese Mittel nicht zweckentfremdet werden. Leider weit gefehlt. Letztes Jahr erfuhr ich von Uniterre vom Bschiss-Verdacht bei der Auszahlung der Verkäsungszulage. Der ging so: Anstatt direkt an die Milchbauern – wo wie es in der Verordnung steht –, bezahlt das BLW die Zulage an die Milchverarbeiter aus. Diese wären dann verpflichtet, sie an die Bauern weiterzugeben. Ein unlogisches Vorgehen mit viel Missbrauchspotential. In einer Interpellation vom 12. Dezember 2018 wollte ich vom Bundesrat deshalb wissen, wie er die Weitergabe der Gelder kontrolliert und ob es hier zu Missbräuchen kommt. Der Bundesrat antwortete Mitte Februar 2019 mehr als kryptisch auf die Fragen. Den Vorwurf, dass die aktuelle Praxis gegen geltendes Recht verstosse, verwedelte das BLW mit pseudo-juristischen Argumenten. Ein starkes Stück – zumal das Bundesgericht bereits am 4. Dezember 2018 urteilte, dass der Bund mit der Praxis gegen das Gesetz verstösst. 

Die Dummen sind die Bauernfamilien in diesem Land, denen durch das Versagen des BLW über die Jahre schätzungsweise bis zu einer Milliarde Franken entgingen. Die Dummen sind aber auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler: Für mehrere hundert Millionen Franken haben sie Milch-Konzerne wie Emmi in den letzten Jahren subventioniert. Dass der Bundesrat nun die Praxis ändern will, ist nichts als selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich wäre es allerdings, dass der Bund transparent über diesen systematischen Betrug informiert, eine unabhängige Untersuchung einleitet und danach das Geld von den Milchverarbeitern zurück verlangt und die Bauern entschädigt. Ich werde dem Bundesrat in der kommenden Herbstsession Fragen zum weiteren Vorgehen stellen.

Noch einige Worte zur politischen Einordnung: Dass die Landwirtschaft angesichts von Lohnniveau und Topographie in der Schweiz auf Direktzahlungen angewiesen ist und diese auch verdient hat, ist für mich klar. Allerdings bekommt man nicht nur bei diesem Beispiel den Eindruck, dass diese Zahlungen zum Teil falsch eingesetzt werden und falsche Anreize schaffen. Und das untergräbt das Vertrauen in das ganze System. Es ist bezeichnend, dass der Bauernverband diesem Treiben über Jahre tatenlos zugeschaut hat. Diese Fehler gilt es im Rahmen der AP 22+ zu korrigieren, so dass das System transparenter und stärker auf Ökologie und soziale Absicherung der Bäuerinnen und Bauern ausgerichtet wird. 

Redebeitrag an der Medienkonferenz von Uniterre vom 05.09.2019. Es gilt das gesprochene Wort.