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Straflosigkeit

Die Zahl der gewaltsam vertriebenen Personen hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdreifacht – von 37 Millionen (2005) auf den Rekordwert von 123 Millionen. Verantwortlich dafür ist ein massiver Anstieg von bewaffneten Konflikten und Kriegen sowie die zunehmende Missachtung des humanitären Völkerrechts – jenes Rechts, das Zivilpersonen schützen soll. Hinter jedem illegalen Krieg und jeder getöteten, verletzten oder vertriebenen Zivilperson steht ein Verbrechen. Wo Opfer von Gräueltaten, da auch Täter:innen. Zur Prävention hat die Staatengemeinschaft die schlimmsten Verbrechen im Völkerrecht 1998 im Römer Statut definiert: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen
und Aggression. Für diese Verbrechen gilt seither das Weltrechtsprinzip. Alle Staaten haben grundsätzlich nicht nur die Pflicht gemäss Genfer Konventionen, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und durchzusetzen, sondern auch die Verantwortung, gegen die Täter vorzugehen. Was aber ist zu tun, wenn eine Tat nicht verfolgt wird – wenn nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist?

In diesem Fall, so haben es die 125 Vertragsstaaten des Römer Statuts vereinbart, kommt der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ins Spiel. Er ist trotz begrenzter Ressourcen und Kompetenzen zuständig für die Verfolgung der vier schwersten Völkerrechtsverbrechen. Greift auch dieses Instrument nicht oder handelt es sich um ein weniger gravierendes, aber dennoch schlimmes Verbrechen – etwa staatliche Menschenrechtsverletzungen –, können Staaten gezielte Sanktionen gegen die Verantwortlichen erlassen. Die EU etwa hat Sanktionen gegen chinesische Folterknechte oder gewalttätige israelische Siedler erlassen.

Aber diese Mechanismen stehen unter Druck. In der ganzen Schweiz werben aktuell millionenteure Plakate für ein Ja zur sogenannten Neutralitätsinitiative, welche bei Annahme zur Aufhebung der vom Bundesrat übernommenen Sanktionen gegen den Kriegsverbrecher Putin führen würde und die es unserem Land verunmöglichen soll, mit gezielten Sanktionen gegen Völkerrechts- und Menschenrechtsverbrecher vorzugehen.

Dieser Kampf der SVP für die Straflosigkeit ist ganz im Geiste des Trumpismus. Der US-Präsident hat diese Woche weiter an der Eskalationsspirale gedreht und sogar Sanktionen gegen die Präsidentin des Strafgerichtshofs, Tomoko Akane, verhängt. Ein beispielloser und inakzeptabler Vorgang mit dem einzigen Ziel: Täterschutz. So gesehen ist es kein Zufall, dass Krieg und Gräueltaten weltweit zunehmen – wenn der Wille fehlt, das Völkerstrafrecht durchzusetzen, funktioniert auch die Abschreckung nicht mehr.

Der US-amerikanische Jurist Benjamin Ferencz war ab 1946 einer der Chefankläger der Nürnberger Prozesse. Danach kämpfte er – gemeinsam mit anderen – unermüdlich für den Internationalen Strafgerichtshof und gegen die Straflosigkeit. In seinen Memoiren formulierte er eine Warnung: «Nürnberg hat mir gezeigt, dass die Schaffung einer Welt der Toleranz und des Mitgefühls eine lange und mühsame Aufgabe sein würde. Und ich habe auch gelernt, dass, wenn wir uns nicht der Entwicklung eines wirksamen Völkerrechts widmen, dieselbe grausame Mentalität, die den Holocaust ermöglicht hat, eines Tages die gesamte Menschheit vernichten könnte.» Noch ist es nicht zu spät. Die Schweiz muss alles daransetzen, um den Internationalen Strafgerichtshof zu retten.

Dieser Beitrag erschien am 21.08.2026 zuerst im «P.S.». 

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